Tarifverhandlung 2023
Durch kurze aufgeschnappte Wörter von einer anderen Organisation, wurde gegen die EVG getrommelt.
Wir dröseln diese kurzen aufgeschnappten Wörter auf und zeigen was dahinter steht.
Quelle: EVG impuls 06.07.23
Arbeitszeitverlängerung um eine Stunde? Mit uns ganz bestimmt nicht!
Ist die EVG tatsächlich bereit, im Rahmen der Tarifverhandlungen, die Arbeitszeit für alle Beschäftigten um eine Stunde zu verlängern? Wer das behauptet, sagt bewusst die Unwahrheit – will verunsichern und spalten.
In der Tarifrunde 2023 kämpfen wir für mehr Geld. Unser Ziel
ist ein Tarifabschluss, der für alle Beschäftigten die gleiche
Lohnerhöhung vorsieht.
Bei den Busgesellschaften der DB AG ist das schwierig. Dort
ist die finanzielle Lage oft angespannt. Der Arbeitgeber wollte
die Busgesellschaften deshalb separat verhandeln. Das Ziel:
niedrigere Abschlüsse durchsetzen.
Das konnten wir in schwierigen Verhandlungen verhindern.
Denn die Kolleg:innen wollen unbedingt in der Tarifrunde
2023 dabeibleiben und auf keinen Fall abgehängt werden.
Auf der Suche nach Kompromissen, die das möglich machen,
war die Tarifkommission der Busfahrer:innnen bereit, die
Arbeitszeiten um eine Stunde zu verlängern. Dafür erhalten
die Beschäftigten die volle Lohnerhöhung. Das hatte die DB
AG bislang konsequent abgelehnt.
Ergänzung durch Ortsverband:
Der Arbeitgeber kann die Busgesellschaften ganz leicht aus der Tarifverhandlung nehmen, genauer gesagt aus dem AGV MOVE. Dies hat der AG bereits mit der DB RAB vollzogen [Quelle]. Als Gewerkschaft ist man in diesen Angelegenheiten nur Bittsteller, es rückgängig bzw. es nicht bei weiteren Gesellschaften ebenso zu machen. Weitere handhabe besteht nicht.
Flexibilisierung der Wochenendarbeitszeit? Mit uns ganz bestimmt nicht!
Ist die EVG tatsächlich bereit, im Rahmen der Tarifverhandlungen, die Wochenendarbeitszeit für alle Beschäftigten zu flexibilisieren? Wer das behauptet, sagt bewusst die Unwahrheit – will verunsichern und spalten.
Im Bereich der Fahr- und Transportunternehmen, haben wir,
in Absprache mit den zuständigen Tarifkommissionen, ein
wenig Entgegenkommen gezeigt. Voraussetzung ist, dass die
vereinbarte Gesamtruhe gewährleistet bleibt.
Sollte aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen der
Dienst nicht bis 24 Uhr beendet werden können, gilt das
freie Wochenende als gewährleistet, wenn die Gesamtruhe (60 Stunden bei Lokführerinnen und Lokführern oder
72 Stunden bei den Zugpersonalen) unangetastet bleiben. Als
„Karenzzeit“ wurden maximal zwei Stunden vereinbart.
Flexibilisierung der Arbeitszeit? Mit uns ganz bestimmt nicht!
Ist die EVG tatsächlich bereit, im Rahmen der Tarifverhandlungen, die Arbeitszeit für alle Beschäftigten zu flexibilisieren? Wer das behauptet, sagt bewusst die Unwahrheit – will verunsichern und spalten.
Auf freiwilliger Basis haben wir bei DB Cargo die Möglichkeit
von längeren Ausbleibezeiten geschaffen. Wir kommen damit
auch dem Wunsch einiger Kolleg:innen nach, zumal für die längeren Ausbleibezeiten ordentliche Zuschläge gezahlt werden
müssen. Zudem verlängern sich die Ruhezeiten entsprechend.
Im beiderseitigen Einvernehmen wurden vereinbart:
- bei 120 Stunden Ausbleibezeit 48 Stunden Ruhe
- bei 168 Stunden Ausbleibezeit 60 Stunden Ruhe
- bei 192 Stunden Ausbleibezeit 72 Stunden Ruhe
- bei 216 Stunden Ausbleibezeit 84 Stunden Ruhe
- bei 240 Stunden Ausbleibezeit 96 Stunden Ruhe
Eine Verpflichtung, längere Ausbleibezeiten zu akzeptieren, gibt es nicht. Für alle, die an diesem Einsatzmodell freiwillig
teilnehmen wollen, haben wir eine Härtefallregelung für einen
möglichen früheren Ausstieg vereinbart.
Verkürzung der Wasch- und Umkleidezeiten
Aktueller Verhandlungsstand in den Tarifverhandlungen war,
die Wasch- und Umkleidezeiten neu zu regeln. Künftig soll dies
außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Dafür zahlt der Arbeitgeber
einen Zuschlag für Umkleidezeiten von 50,00 Euro pro Monat
und für Waschzeiten einen Zuschlag von 6,00 Euro pro geleisteter Arbeitsschicht, um den zeitlichen Aufwand abzugelten.
Diesen Kompromiss haben die Tarifkommissionen für vertretbar gehalten; viele weitere Forderungen des Arbeitgebers
konnten abgewehrt werden.
Verlängerung der Kündigungsfristen
Aktueller Verhandlungsstand in den Tarifverhandlungen war,
der Verlängerung von Kündigungsfristen für Kolleg:innen
mit kürzerer Beschäftigungszeit und Verkürzung von Kündigungsfristen für Kolleg:innen mit längerer Beschäftigungszeit
zuzustimmen – vorausgesetzt, das Gesamtpaket stimmt. Dafür
müssen auch wir einige Kompromisse machen. Den halten wir
für vertretbar, auch wenn es schmerzt.
Anpassung der Besonderen Teilzeit
Aktueller Verhandlungsstand in den Tarifverhandlungen war,
der Anpassung der Besonderen Teilzeit zuzustimmen. Das Eintrittsalter soll von derzeit 59 auf künftig 61 Jahre angehoben
werden. Damit das Gesamtpaket passt, müssen auch wir einige
Kompromisse machen. Diesen halten wir für vertretbar, auch
wenn es die Betroffenen schmerzen wird.
Keine Veränderungen beim EVG-Wahlmodell
Das Ansinnen des Arbeitgebers, das erfolgreiche EVG-Wahlmodell zu verschlechtern, konnte abgewehrt werden. Geplant
war, das Wahlmodell auf sechs Tage Mehrurlaub zu reduzieren.
Allen neu eingestellten Kolleg:innen sollte die Wahlmöglichkeit von bis zu 12 Tagen Mehrurlaub erst nach fünf Jahren
Betriebszugehörigkeit gewährt werden. Das haben wir verhindert. Aktueller Verhandlungsstand war, dass wir uns mit
dieser Forderung des Arbeitgebers nicht befassen. Es gibt aus
unserer Sicht keinen Grund, neu eingestellte Kolleg:innen zu
benachteiligen: wir leben Gemeinschaft.