Nein, nicht nur die EVG. Zumal mit dem Begriff "Nullrunde" auch nur immer die Entgelterhöhung gemeint ist und nicht weitere Errungenschaften der EVG (u.a. Wo-Mo-Fonds, 100 Tage Kinderfreistellung, etc).
Schauen wir uns mal die verhandelten Tarifverträge (TV) nach Entgelterhöhung an:
2021 | 2022 | 28. Feb 2023 | 1. März 2023 | 31. Oktober 2023 | ||
EVG | Keine Erhöhung | Januar: +1,5 % | TV endet | Neuer zu verhandelnder TV gültig | Quelle (Pkt. 4+6) | |
GDL | Dezember: +1,5 % | Keine Erhöhung | +1,8 % | TV endet | Quelle |
Wie festgestellt werden kann, hat die GDL im Jahre 2022 eine Nullrunde. Bis Anfang März 2023 haben beide Gewerkschaften die selbe Entgelterhöhung. Vermutung: Die EVG wird, nachdem die Coronakrise im März 2023 wohl beendet sein wird, eine höhere Entgelterhöhung verhandeln (s. die letzten TV vor Corona mit etwa 2,5% pro Jahr Erhöhung).
Entgegen von Behauptungen, mit der GDL werde es keine Nullrunde geben, hat sie für 2022 selber eine. Beispiele von abwertenden Nullrunden Äußerungen:
- https://uploads.gdl.de/Aktuell-2021/Voraus-1614955245A.pdf
Zitat: "EVG-Abschluss verringert Einkommen: Wenn die GDL diese Organisation als Einkommens-Verringerungs-Gesellschaft bezeichnet, hat das einen sehr realen Grund: Die Entgelterhöhung um 1,5 Prozent zum 1. Januar 2022 führt zu einem Reallohnverlust, wenn man der Prognose des Statistischen Bundesamtes vom November 2020 Glauben schenkt. Nach dieser wird in diesem Jahr für Deutschland eine Inflation von 1,4 Prozent und für 2022 von weiteren 1,6 Prozent1 erwartet. Es liegt auf der Hand, dass der EVG-Abschluss zu Reallohnkürzungen führt. Mit anderen Worten: Einkommen wird verringert."
Es wird somit selbst beschrieben, dass der GDL-TV Einkommen verringert, wenn man in dem Satz "EVG" durch "GDL" ersetzt, da die GDL nur einen Monat vorher eine Erhöhung verhandelt hat. - https://www.gdl.de/Aktuell-2021/Telegramm-1615220939#toc-3.8 Punkt 3.8
Zitat: "Beschäftigungsschutz kostet Geld! Der Arbeitgeber, der eine Forderung nach Beschäftigungsschutz erfüllen soll, lässt sich diesen stets bezahlen: vorliegend durch eine Nullrunde 2021 und eine schwache Entgelterhöhung von nur 1,5 Prozent ab 2022 und die insgesamt sehr lange Laufzeit bis 2023, was defacto einem Reallohnverlust entspricht."
Zusammengefasst: Die GDL hat keinen umfassenden Kündigungsschutz erreicht und trotzdem nur einen Monat vorher eine Entgelterhöhung geschafft. - https://www.gdl.de/Aktuell-2021/Telegramm-1615220939#toc-3.9 Punkt 3.9
Zitat: "Vor allem durch den geringen Entgeltabschluss mit Nullrunde 2021 und erst 2022 maximal 1,5 Prozent"